Publique n°1105

Pétitionnaire: Alfred Groff

Abhaltung eines Referendums zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten in Luxemburg

But de la pétition

Überall ist zu hören und zu lesen, dass unsere westliche Form der Demokratie in verschiedenster Form bedroht ist. Taten folgen kaum. Die politischen Parteien versprechen zwar öfter ein mehr an Bürgerbeteiligung. Das klingt gut, aber praktisch verteidigen die Parteien lieber ihre ... plus

Motivation de la pétition

Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde durch die Möglichkeit der Bürgergesetzgebung geringer. Die Luxemburger Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen.  ... plus

expiré  21.11.2018
76 /4.500
2%
signatures enregistrées

Partager la pétition

Les étapes de cette pétition

Icon process
27.02.2019

Déclaration de clôture

14.02.2019

La pétition publique n°1105 est clôturée, le 14-02-2019

Motivation de la clôture: Demande de reclassement en pétition ordinaire restée sans suite

09.01.2019

Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire

13.12.2018

Signatures électroniques validées: 76

13.12.2018

Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°1105, le 13-12-2018 - Nombre de signatures après validation: 76

22.11.2018

La période de signature de la pétition publique n°1105 est clôturée, le 22-11-2018 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 76

10.10.2018

La pétition publique n°1105 est ouverte à signature, le 10-10-2018

10.10.2018

Déclaration de recevabilité

08.10.2018

La pétition publique n°1105 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 08-10-2018

Recevabilité: recevable

Date de début de la période de signature: 10-10-2018 à 0h00

Date de fin de la période de signature: 21-11-2018 à 23h59

03.10.2018

La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°1105, le 03-10-2018

Avis de la Commission des Pétitions: favorable

12.09.2018

La pétition publique n°1105 est déposée, le 12-09-2018

Intitulé de la pétition: Abhaltung eines Referendums zur Einführung der Bürgergesetzgebung von unten in Luxemburg

 

But de la pétition: Überall ist zu hören und zu lesen, dass unsere westliche Form der Demokratie in verschiedenster Form bedroht ist. Taten folgen kaum. Die politischen Parteien versprechen zwar öfter ein mehr an Bürgerbeteiligung. Das klingt gut, aber praktisch verteidigen die Parteien lieber ihre Machtstellung. Das Hauptorgan der Demokratie bleibt die gelegentliche Abgabe eines "Blankoschecks", Parteiprogramme sind ja nicht bindend. Sachzwänge sind die ewige Entschuldigung. Bürgergesetzgebung, in der Form einer dreistufigen Volksgesetzgebung, ermöglicht sowohl einfachen Menschen aus dem Volke, wie auch Akteuren und Spezialisten der Zivilgesellschaft jeder politischen Richtung, Ideen zu entwickeln, Initiativen zu ergreifen und sie der Allgemeinheit in Form von Gesetzesinitiativen vorzulegen und gegebenenfalls darüber abzustimmen und zu entscheiden. Ein Gemeinwesen lebt davon, dass viele Menschen sich mit politischen Fragen und anstehenden Entscheidungen beschäftigen, darüber diskutieren, sich entscheiden und dadurch Verantwortung übernehmen. Das führt zu einer Stabilisierung der Demokratie. Die dreistufige Volks- oder Bürgergesetzgebung besteht aus: 1. Bürgerinitiative : Eine bestimmte Anzahl stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können einen Gesetzentwurf im Parlament einbringen. 2. Bürgerbegehren : Falls der vorgeschlagene Gesetzentwurf nicht ohne Veränderung vom Parlament beschlossen wird, muss dieser allen wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn wiederum eine bestimmte Anzahl Stimmberechtigter dies binnen eines Jahres fordern. 3. Bürgerentscheid : Als Abschluss entscheidet wie bei einer Wahl die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zum Beispiel die "Initiative für Demokratieerweiterung Luxemburg" (www.demokratie.lu) schlägt seit Jahren eine derart dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid mit konkreten Durchführungsbestimmungen vor (http://www.mtk.lu/ddvorschlag. html).

Motivation de l'intérêt général de la pétition: Die Distanz zwischen Wählern, Wählerinnen und Gewählten würde durch die Möglichkeit der Bürgergesetzgebung geringer.

Die Luxemburger Bürger könnten, wenn es eine genügende Anzahl möchte, über ihre Zukunft selbst entscheiden, anstatt Blankochecks abzugeben und aufs Beste zu hoffen.

Verkrustete Strukturen der parlamentarischen Demokratie werden durch direktdemokratische Instrumente aufgebrochen.

Die Bürgergesetzgebung ist eine sinnvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Sie appelliert einerseits an die gewählten Politiker, Kompetenzen abzugeben und appelliert andererseits an die Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen.

Bei Bürgergesetzvorschlägen und vor Bürgerentscheiden könnten ausführliche öffentliche Diskussionen stattfinden, wobei Sachargumente in den Vordergrund treten könnten.

Ex-Regierungschef Jean-Claude Juncker hinterlegte am 20. Mai vor der Erklärung zur Lage der Nation im Jahre 2003, einen Gesetzentwurf der Regierung über die Volksinitiative und die Volksbefragung bei der Kammer.

Dieser erste Anlauf in Richtung Volksgesetzgebung konkretisierte sich dann auf Regierungsseite in den Jahren 2004 und 2005 (parlamentarisches Dokument vom 20.1.2005 betreffs dem Gesetzesprojekt 5132 und dem Gesetzesvorschlag 3762).

Danach geschah in dieser Angelegenheit leider nichts Sichtbares mehr. "Es ist an der Zeit" (Goethes Märchen) Wenn wir die nächsten 5 Jahre wiederum verschlafen, riskieren wir, in einer Zeit des Umbruchs, der Demokratie nichtwiedergutzumachenden Schaden zuzufügen.