Pétitionnaire: FREDERIC BECKER
Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild
But de la pétition
Gerade in den Sommermonaten besteht eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für Motorradfahrer bei hohen Temperaturen wenn länger im Stau gewartet werden muss. Ein Vorbeischängeln ist laut Code de la Route verboten. Der Nutzen dieses Gesetzes steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken welche sich hieraus für den Fahrer des Zweirades ergeben. Für Fahrrad- und Motorradfahrer soll so Rechtssicherheit geschaffen werden.
Motivation de la pétition
In Österreich dürfen seit dem 22.07.1998 Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere innerstädtische Staus und Staus auf Atuobahnen. In diesem Falle dürfen Motorradfahrer an den Fahrzeugen rechts oder links vorbeifahren, wenn.die anderen Fahrzeuge tatsächlich angehalten haben und beim Vorbeifahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,40m besteht. Falls der Zweiradfahrer an der rechten Seite vorbeifährt, muss er mit rechts abbiegenden Fahrzeugen aus dem links neben ihm liegenden Fahrstreifen rechnen. Diese Fahrzeuge dürfen beim Abbiegen nicht behindert werden. Es wird daurauf hingewiesen, dass das rechts Vorbeifahren auch dem Radfahrer verboten ist, wenn es keinen gesonderten Radweg gibt. Durch eine ensprechende Gesetzesnovelle soll dem abgeholfen werden. Eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für das Vorbeifahren wäre eventuell festzulegen. (QUELLE: https://www.jusline.at/12_Einordnen_StVO.html)
Les étapes de cette pétition
Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaire
Demande de prise de position gouvernementale avec transmission au pétitionnaireDemande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire
Signatures électroniques validées: 1656
Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°822, le 13-09-2017 - Nombre de signatures après validation: 1656
La période de signature de la pétition publique n°822 est clôturée, le 29-08-2017 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 1656
La pétition publique n°822 est ouverte à signature, le 17-07-2017
Déclaration de recevabilité
La pétition publique n°822 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 12-07-2017
Recevabilité: recevable
Date de début de la période de signature: 17-07-2017 à 0h00
Date de fin de la période de signature: 28-08-2017 à 23h59
La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°822, le 12-07-2017
Avis de la Commission des Pétitions: favorable
La pétition publique n°822 est déposée, le 29-06-2017
Intitulé de la pétition: Änderung des Code de la Route - Erlaubnis für Motorradfahrer sich am Stau vorbeizuschlängeln - Gesetzesanpassung nach österreichischem Vorbild
But de la pétition: Gerade in den Sommermonaten besteht eine nicht unerhebliche Gesundheitsgefahr für Motorradfahrer bei hohen Temperaturen wenn länger im Stau gewartet werden muss. Ein Vorbeischängeln ist laut Code de la Route verboten. Der Nutzen dieses Gesetzes steht jedoch in keinem Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken welche sich hieraus für den Fahrer des Zweirades ergeben. Für Fahrrad- und Motorradfahrer soll so Rechtssicherheit geschaffen werden.
Motivation de l'intérêt général de la pétition: In Österreich dürfen seit dem 22.07.1998 Motorradfahrer und Motorfahrradlenker an angehaltenen Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere innerstädtische Staus und Staus auf Atuobahnen.
In diesem Falle dürfen Motorradfahrer an den Fahrzeugen rechts oder links vorbeifahren, wenn.die anderen Fahrzeuge tatsächlich angehalten haben und beim Vorbeifahren ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,40m besteht.
Falls der Zweiradfahrer an der rechten Seite vorbeifährt, muss er mit rechts abbiegenden Fahrzeugen aus dem links neben ihm liegenden Fahrstreifen rechnen. Diese Fahrzeuge dürfen beim Abbiegen nicht behindert werden.
Es wird daurauf hingewiesen, dass das rechts Vorbeifahren auch dem Radfahrer verboten ist, wenn es keinen gesonderten Radweg gibt.
Durch eine ensprechende Gesetzesnovelle soll dem abgeholfen werden. Eine gesonderte Höchstgeschwindigkeit für das Vorbeifahren wäre eventuell festzulegen. (QUELLE: www.jusline.at/12_Einordnen_StVO.html)