Publique n°3018

Pétitionnaire: Maria Tzanidakis

Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte.

But de la pétition

Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte für mehr Sicherheit der Bürger.

Motivation de la pétition

An allen öffentlichen Straßen sollten große Sandstreukästen zur Verfügung stehen. Streuenpflichtige externe Firmen oder Personen sollten mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht streuen. Die Kommunen sollten Ordnungshüter wie die Strafzettelverteiler zur Observierung der privaten Straßen einer Gemeinde bei Glatteis einstellen und für die Sicherheit der Bürger, diejenigen mit einem Bußgeld belegen, die nicht auf den Gehwegen vor Eigentümer Grundstücken streuen. Aktuell schiebt jeder diese Verantwortung auf andere und keiner fühlt sich verantwortlich. Das geht nicht. Es muss eine gesetzliche Anpassung und eine detaillierte Beschreibung von Pflicht, Ausübung und Konsequenz her, an Orten, an denen die Gemeinde es nicht übernehmen könnte. Sie dient zur besseren Sicherheit der Bürger bei Glatteis und einer verbesserten Verteilung und Pflichtenregelung auf die Verantwortung bezogen. Es muss eine eindeutige Gesetzesregelung her, damit man auch auf Straßen mit Glatteis gehen kann. Sand ist besser als Salz. Eine Wintergebühr für Haushalte um den Streudienst durch die Kommune zu leisten, wenn gewährleistet wird, dass auf allen Gehwegen der Gemeinden gestreut wird, ist bezogen auf Sicherheit der Bürger eine vernünftige Regelung für alle Haushalte, organisatorisch gesehen, ähnlich wie das Beispiel der Müllabfuhr.

Cette pétition publique n’a pas atteint le seuil de 4.500 signatures. A la demande du pétitionnaire, elle a été transformée en pétition ordinaire. Voir pétition ordinaire.
expiré  07.03.2024
28 /4.500
1%
signatures enregistrées

Les étapes de cette pétition

Icon process
30.04.2024

Reclassement de la pétition publique, n'ayant pas atteint le seuil de 4500 signatures, en pétition ordinaire n°3018, le 30-04-2024

13.03.2024

Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire

13.03.2024

Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°3018, le 13-03-2024 - Nombre de signatures après validation: 28

13.03.2024

Signatures électroniques validées: 28

08.03.2024

La période de signature de la pétition publique n°3018 est clôturée, le 08-03-2024 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 28

26.01.2024

La pétition publique n°3018 est ouverte à signature, le 26-01-2024

25.01.2024

Déclaration de recevabilité

25.01.2024

La pétition publique n°3018 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 25-01-2024

Recevabilité: recevable

Date de début de la période de signature: 26-01-2024 à 0h00

Date de fin de la période de signature: 07-03-2024 à 23h59

24.01.2024

La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°3018, le 24-01-2024

Avis de la Commission des Pétitions: favorable

17.01.2024

La pétition publique n°3018 est déposée, le 17-01-2024

Intitulé de la pétition: Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte.

But de la pétition: Einführung eines regelmäßigen Winterstreudienstes mit Sand zwischen 4 & 7h morgens, durch die Kommunen gegen eine monatliche Gebühr in den Wintermonaten verteilt auf alle Haushalte für mehr Sicherheit der Bürger.

Motivation de l'intérêt général de la pétition: An allen öffentlichen Straßen sollten große Sandstreukästen zur Verfügung stehen. Streuenpflichtige externe Firmen oder Personen sollten mit einem Bußgeld zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie nicht streuen.

Die Kommunen sollten Ordnungshüter wie die Strafzettelverteiler zur Observierung der privaten Straßen einer Gemeinde bei Glatteis einstellen und für die Sicherheit der Bürger, diejenigen mit einem Bußgeld belegen, die nicht auf den Gehwegen vor Eigentümer Grundstücken streuen. Aktuell schiebt jeder diese Verantwortung auf andere und keiner fühlt sich verantwortlich. Das geht nicht. Es muss eine gesetzliche Anpassung und eine detaillierte Beschreibung von Pflicht, Ausübung und Konsequenz her, an Orten, an denen die Gemeinde es nicht übernehmen könnte. Sie dient zur besseren Sicherheit der Bürger bei Glatteis und einer verbesserten Verteilung und Pflichtenregelung auf die Verantwortung bezogen.

Es muss eine eindeutige Gesetzesregelung her, damit man auch auf Straßen mit Glatteis gehen kann. Sand ist besser als Salz. Eine Wintergebühr für Haushalte um den Streudienst durch die Kommune zu leisten, wenn gewährleistet wird, dass auf allen Gehwegen der Gemeinden gestreut wird, ist bezogen auf Sicherheit der Bürger eine vernünftige Regelung für alle Haushalte, organisatorisch gesehen, ähnlich wie das Beispiel der Müllabfuhr.