Publique n°2916

Pétitionnaire: Claudia Avenanti

Petition gegen erzwungenes Umgangsrecht mit Großeltern / Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

But de la pétition

Die Petition setzt sich nachdrücklich für das Recht von Kindern ein, den Umgang mit ihren Großeltern zu verweigern, insbesondere wenn sie aufgrund von schlechten Erfahrungen oder traumatischen Erlebnissen berechtigte Bedenken haben. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder soll und muss immer an erster Stelle stehen. Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

Motivation de la pétition

Kindeswohl im Mittelpunkt: Das Wohl des Kindes sollte immer vorrangig berücksichtigt werden. Wenn ein Kind den Umgang mit seinen Großeltern aus guten Gründen ablehnt, müssen diese Gründe ernsthaft in Betracht gezogen werden.Schlechte Erfahrungen und Trauma: Kinder können in ihrer Beziehung zu ihren Großeltern negative Erfahrungen oder traumatische Ereignisse erlebt haben, die ihre Entscheidung, den Umgang zu verweigern, rechtfertigen. Erzwungener Umgang könnte das Kind weiter belasten. Kindeswille respektieren: Es ist von entscheidender Bedeutung, den Willen des Kindes zu respektieren, insbesondere wenn es alt genug ist, um seine Entscheidung selbst zu treffen. Die Meinung und die Gefühle des Kindes sollten angemessen berücksichtigt werden. Psychische und emotionale Gesundheit: Erzwungener Umgang kann die psychische und emotionale Gesundheit des Kindes erheblich beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen haben. Es ist sehr wichtig, für die Zukunft der Kinder, dass die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über das Umgangsrecht mit Großeltern sorgfältig überarbeitet und angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in allen Fällen vorrangig berücksichtigt wird. Insbesondere sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden: Individuelle Bewertung: Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, unter Berücksichtigung der einzigartigen Umstände und des Wohlergehens des Kindes. Kindeswille respektieren: Der ausdrückliche Wille des Kindes sollte bei Entscheidungen über den Umgang mit Großeltern ernsthaft berücksichtigt werden. Ganzheitlicher Ansatz: Die Gesetzgebung sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.

Cette pétition publique n’a pas atteint le seuil de 4.500 signatures. A la demande du pétitionnaire, elle a été transformée en pétition ordinaire. Voir pétition ordinaire.
expiré  22.02.2024
68 /4.500
2%
signatures enregistrées

Les étapes de cette pétition

Icon process
30.04.2024

Reclassement de la pétition publique, n'ayant pas atteint le seuil de 4500 signatures, en pétition ordinaire n°2916, le 30-04-2024

13.03.2024

Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire

13.03.2024

Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°2916, le 13-03-2024 - Nombre de signatures après validation: 68

13.03.2024

Signatures électroniques validées: 68

23.02.2024

La période de signature de la pétition publique n°2916 est clôturée, le 23-02-2024 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 68

12.01.2024

La pétition publique n°2916 est ouverte à signature, le 12-01-2024

11.01.2024

Déclaration de recevabilité

11.01.2024

La pétition publique n°2916 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 11-01-2024

Recevabilité: recevable

Date de début de la période de signature: 12-01-2024 à 0h00

Date de fin de la période de signature: 22-02-2024 à 23h59

10.01.2024

La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°2916, le 10-01-2024

Avis de la Commission des Pétitions: favorable

05.10.2023

La pétition publique n°2916 est déposée, le 05-10-2023

Intitulé de la pétition: Petition gegen erzwungenes Umgangsrecht mit Großeltern / Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

But de la pétition: Die Petition setzt sich nachdrücklich für das Recht von Kindern ein, den Umgang mit ihren Großeltern zu verweigern, insbesondere wenn sie aufgrund von schlechten Erfahrungen oder traumatischen Erlebnissen berechtigte Bedenken haben. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder soll und muss immer an erster Stelle stehen.

 

Kinder sollten das Recht haben, sich vor potenziell schädlichen Situationen zu schützen und ihre Meinung in dieser Angelegenheit gehört zu haben.

 

Motivation de l'intérêt général de la pétition: Kindeswohl im Mittelpunkt: Das Wohl des Kindes sollte immer vorrangig berücksichtigt werden. Wenn ein Kind den Umgang mit seinen Großeltern aus guten Gründen ablehnt, müssen diese Gründe ernsthaft in Betracht gezogen werden.Schlechte Erfahrungen und Trauma: Kinder können in ihrer Beziehung zu ihren Großeltern negative Erfahrungen oder traumatische Ereignisse erlebt haben, die ihre Entscheidung, den Umgang zu verweigern, rechtfertigen. Erzwungener Umgang könnte das Kind weiter belasten.

Kindeswille respektieren: Es ist von entscheidender Bedeutung, den Willen des Kindes zu respektieren, insbesondere wenn es alt genug ist, um seine Entscheidung selbst zu treffen. Die Meinung und die Gefühle des Kindes sollten angemessen berücksichtigt werden.

Psychische und emotionale Gesundheit: Erzwungener Umgang kann die psychische und emotionale Gesundheit des Kindes erheblich beeinträchtigen und langfristige Auswirkungen haben. Es ist sehr wichtig, für die Zukunft der Kinder, dass die Gesetzgebung und die Rechtsprechung über das Umgangsrecht mit Großeltern sorgfältig überarbeitet und angepasst werden, um sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in allen Fällen vorrangig berücksichtigt wird.

Insbesondere sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Individuelle Bewertung: Jeder Fall sollte individuell geprüft werden, unter Berücksichtigung der einzigartigen Umstände und des Wohlergehens des Kindes.

Kindeswille respektieren: Der ausdrückliche Wille des Kindes sollte bei Entscheidungen über den Umgang mit Großeltern ernsthaft berücksichtigt werden.

Ganzheitlicher Ansatz: Die Gesetzgebung sollte einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, um sicherzustellen, dass das Kindeswohl im Vordergrund steht.