Publique n°2110

Pétitionnaire: Maria Tzanidakis

Einführung der Wahrnehmungspflicht beider Elternteile mit dem geteilten Sorgerecht und dem geteilten Erziehungsrecht des Kindes für 25 Jahre, unabhängig von Alimentenzahlungen, zum Wohle des Kindes ohne dass ein Elternteil sich der Verantwortung entziehen kann.

But de la pétition

Es ist diskriminierend für eine in Vollzeit berufstätige alleinerziehende Person das Kind für 25 Jahre allein großziehen zu müssen. Ein Elternteil kommt mit Alimenten, um die Tatsache herum, dass es auch für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist &zur sorgerechtlichen Verantwortung heran gezogen werden sollte. Auch dieser Elternteil sollte zum Wohle des Kindes für eine gute Beziehungsbindung zu beiden Elternteilen mit der Sorgerechts &Erziehungspflicht gleichermaßen einbezogen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt heutzutage auch in Vollzeit berufstätig ist, sollte eine physische Unterstützung durch den anderen gesetzlich möglich gemacht werden, um diesen Elternteil betreuungstechnisch zu entlasten, gerade unter der Woche abends oder an Wochenenden. Beide Elternteile sollten vor dem Gesetz die Pflicht auferlegt bekommen, sich zu jeweils 50% mit 15 Tagen am Stück im Monat, anstatt jedes zweite Wochenende direkt &voll um das Kind zu kümmern.

Motivation de la pétition

Es ist von Interesse für die Allgemeinheit und die Psyche der Kinder, weil alle Parteien, die geistig und physisch dazu in der Lage sind Kinder zu zeugen und zu erziehen, auch hierzu bis zum 25. Lebensjahr zur Verantwortung gezogen werden sollten auch eine Beziehung zu dem Nachwuchs aufzubauen und nicht nur finanziell zu unterstützen. Nur Eltern, die geistige und physische Gewalt anwenden oder die absolut unfähig sind, sollten von dieser Pflicht entbunden werden. Zu viele Bürger haben ungeschützten Verkehr mit Kindesentstehung und drücken sich ein Leben lang vor der Verantwortung. Als Konsequenz zu einem solchen Verhalten sollten sich beide Eltern nicht vor der Erziehung drücken dürfen.

Cette pétition publique n’a pas atteint le seuil de 4.500 signatures. A la demande du pétitionnaire, elle a été transformée en pétition ordinaire. Voir pétition ordinaire.
expiré  20.01.2022
16 /4.500
0%
signatures enregistrées

Les étapes de cette pétition

Icon process
30.03.2022

Reclassement de la pétition publique, n'ayant pas atteint le seuil de 4500 signatures, en pétition ordinaire n°2110, le 30-03-2022

03.03.2022

Demande concernant la poursuite de l'instruction de la pétition reclassée en pétition ordinaire

02.03.2022

Le seuil des 4500 signatures n'est pas atteint pour la pétition publique n°2110, le 02-03-2022 - Nombre de signatures après validation: 16

02.03.2022

Signatures électroniques validées: 16

21.01.2022

La période de signature de la pétition publique n°2110 est clôturée, le 21-01-2022 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 16

10.12.2021

La pétition publique n°2110 est ouverte à signature, le 10-12-2021

09.12.2021

Déclaration de recevabilité

09.12.2021

La pétition publique n°2110 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 09-12-2021

Recevabilité: recevable

Date de début de la période de signature: 10-12-2021 à 0h00

Date de fin de la période de signature: 20-01-2022 à 23h59

08.12.2021

La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°2110, le 08-12-2021

Avis de la Commission des Pétitions: favorable

15.11.2021

La pétition publique n°2110 est déposée, le 15-11-2021

Intitulé de la pétition: Einführung der Wahrnehmungspflicht beider Elternteile mit dem geteilten Sorgerecht und dem geteilten Erziehungsrecht des Kindes für 25 Jahre, unabhängig von Alimentenzahlungen, zum Wohle des Kindes ohne dass ein Elternteil sich der Verantwortung entziehen kann.

 

 

But de la pétition: Es ist diskriminierend für eine in Vollzeit berufstätige alleinerziehende Person das Kind für 25 Jahre allein großziehen zu müssen. Ein Elternteil kommt mit Alimenten, um die Tatsache herum, dass es auch für die Entstehung des Kindes verantwortlich ist &zur sorgerechtlichen Verantwortung heran gezogen werden sollte. Auch dieser Elternteil sollte zum Wohle des Kindes für eine gute Beziehungsbindung zu beiden Elternteilen mit der Sorgerechts &Erziehungspflicht gleichermaßen einbezogen werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Elternteil bei dem das Kind lebt heutzutage auch in Vollzeit berufstätig ist, sollte eine physische Unterstützung durch den anderen gesetzlich möglich gemacht werden, um diesen Elternteil betreuungstechnisch zu entlasten, gerade unter der Woche abends oder an Wochenenden. Beide Elternteile sollten vor dem Gesetz die Pflicht auferlegt bekommen, sich zu jeweils 50% mit 15 Tagen am Stück im Monat, anstatt jedes zweite Wochenende direkt &voll um das Kind zu kümmern.

Motivation de l'intérêt général de la pétition: Es ist von Interesse für die Allgemeinheit und die Psyche der Kinder, weil alle Parteien, die geistig und physisch dazu in der Lage sind Kinder zu zeugen und zu erziehen, auch hierzu bis zum 25. Lebensjahr zur Verantwortung gezogen werden sollten auch eine Beziehung zu dem Nachwuchs aufzubauen und nicht nur finanziell zu unterstützen.

Nur Eltern, die geistige und physische Gewalt anwenden oder die absolut unfähig sind, sollten von dieser Pflicht entbunden werden. Zu viele Bürger haben ungeschützten Verkehr mit Kindesentstehung und drücken sich ein Leben lang vor der Verantwortung. Als Konsequenz zu einem solchen Verhalten sollten sich beide Eltern nicht vor der Erziehung drücken dürfen.