Publique n°2129

Pétitionnaire: Diane Schaefers

Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg

But de la pétition

Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer sexueller Gewalttaten, angemessenen rechtlichen Konsequenzen für die Täter, dies im Hinblick auf die psychotraumatologischen, sowie physiologischen langjährigen Gesundheitsfolgen der Opfer. Dies soll unter anderem, durch folgende ... plus

Motivation de la pétition

Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen: In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der „Vergewaltigungsbegriff“ weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst ... plus

expiré  17.02.2022
4637 /4.500
100%
signatures enregistrées

Partager la pétition

Les étapes de cette pétition

Icon process
16.05.2022

Un débat public en commission a eu lieu le 16-05-2022 au sujet de la pétition publique n°2129

24.03.2022

Le seuil des 4500 signatures est atteint pour la pétition publique n°2129, le 24-03-2022

24.03.2022

Signatures électroniques validées: 4637

18.02.2022

La période de signature de la pétition publique n°2129 est clôturée, le 18-02-2022 - Nombre de signatures électroniques avant validation: 4656

07.01.2022

La pétition publique n°2129 est ouverte à signature, le 07-01-2022

06.01.2022

Déclaration de recevabilité

06.01.2022

La pétition publique n°2129 est déclarée recevable par la Conférence des Présidents, le 06-01-2022

Recevabilité: recevable

Date de début de la période de signature: 07-01-2022 à 0h00

Date de fin de la période de signature: 17-02-2022 à 23h59

05.01.2022

La Commission des Pétitions a donné un avis favorable au sujet de la pétition publique n°2129, le 05-01-2022

Avis de la Commission des Pétitions: favorable

30.11.2021

La pétition publique n°2129 est déposée, le 30-11-2021

Intitulé de la pétition: Überarbeitung, Änderung und Anpassung des Sexualstrafrechts in Luxemburg

But de la pétition: Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen als Opfer sexueller Gewalttaten, angemessenen rechtlichen Konsequenzen für die Täter, dies im Hinblick auf die psychotraumatologischen, sowie physiologischen langjährigen Gesundheitsfolgen der Opfer. Dies soll unter anderem, durch folgende Änderungen geschehen:

 

- den Begriff Vergewaltigung weiter fassen

- Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuelle Straftaten

- angemessenes Strafmaß für Sexualstraftäter

Motivation de l'intérêt général de la pétition: Den Begriff Vergewaltigung weiter fassen:

 

In Luxemburg sollte, wie bereits in anderen europäischen Ländern, der „Vergewaltigungsbegriff“ weiter gefasst wird. Bei einem Opfer, welches aus Angst gelähmt ist, unter Schock steht, schläft, unter Drogen oder Alkoholeinfluss nicht mehr bewusst entscheiden kann, und sich somit nicht wehrt, wird von Missbrauch anstelle von Vergewaltigung gesprochen. Dieser Unterschied, welcher auch mit einem Unterschied im Strafmaß einhergeht, sollte überarbeitet werden um Opfer besser schützen (auch präventiv) und unterstützen zu können.

 

Verjährungsfrist und Strafmaß:

 

Nicht adäquate Verjährungsfristen, sowie das Ausmaß der Strafen für Sexualverbrechen, stellen für die Genesung der Opfer große, fast schon unmögliche Hindernisse dar, und zum Teil sogar die berechtigte Gefahr der Retraumatisierung. Des Weiteren verbleiben viele Opfer im Schweigen, da es entweder zu spät ist oder sie überzeugt sind, dass der Täter keine, oder nur eine sehr geringe Strafe erhalten wird, sie als Opfer jedoch sehr viel Kraft und Unterstützung brauchen, um den Prozess einer Anklage überhaupt schaffen zu können.

 

Bevor ein Opfer mit nötiger Unterstützung und Therapie die Kraft findet sich gegen die Täter zu wehren (vor allem bei massivem Missbrauch und Vergewaltigungen sowie psychischem Druck über Jahre der Kindheit und Jugend) ist die Strafe bereits verjährt. Ferner leiden viel Opfer an Dissoziationen, Gedächtnisinhalte sind oft nicht abrufbar, vor allem solange der Täterkontakt noch besteht und es keine interne und externe Sicherheit der Opfer gibt.

 

Des weiteren erschüttern Bewährungsstrafen für Sexualstraftäter (auch an Minderjährigen) Opfer und geben ihnen das Gefühl, dass es je „eh nichts bringt“ sich zu wehren. Somit bleibt die Dunkelziffer der Opfer sexueller Gewalt enorm hoch. Schätzungen gehen von 1 von 5 Personen aus, die in Ihrem Leben sexuellen Missbrauch / Gealt erleben. Daher sollen Strafmass und Definintionen überarbeitet werden und somit Opfern gezeigt wird, dass sie und ihr Leidensweg ernstgenommen werden und eine Aussage ist nicht sinnlos ist.